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Das Waffengesetz  


WaffengesetzDas Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen (inkl. Klingenwaffen), Schusswaffen und Munition in Deutschland sowie den Erwerb, die Lagerung, den Handel und die Instandsetzung von Waffen. Auch definiert es die verbotenen Gegenstände (z.B. Würgehölzer, Schnappmesser, Schlagringe) und verbietet deren Besitz, Inverkehrbringen etc.

Im Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gehört das Waffengesetz zu den nationalen Gesetzen, die Verbote und Beschränkungen für die Einfuhr von Waren enthalten. Die Regelungen des WaffG werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) näher ausgestaltet. Diese regelt insbesondere Ausnahmen, Vorschriften für den Umgang mit Waffen, die Ausgestaltung von Schießstätten und ähnliches. In ihr ist auch die Abgrenzug zwischen Spielzeugwaffe und Schusswaffe durch die maximale Schussenergie von 7,5 Joule definiert. Nach dem WaffG kann auch eine Spielzeugwaffe, die kleine Kunststoffkugeln verschießt, eine Schusswaffe sein.

Hier ist der Link zum Waffengesetz:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html

Hier ist noch ein interessanter Link:
http://www1.polizei-nrw.de/moenchengladbach/Waffenrecht/article/Historie_des_Waffenrechts.html

       
   
       
Klaus Weisskopf, Ihr schießsportausrüster!
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